primastrom & voxenergie: Mündliche Verhandlung vor dem Kammergericht

Stand:
Das Kammergericht hat heute die Klagen gegen die Energieanbieter primastrom und voxenergie verhandelt. Die Unternehmen haben trotz Preisgarantien wiederholt massiv ihre Preise für Strom und Gas erhöht. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält dies für unzulässig. In den heutigen Terminen hat das Kammergericht seine vorläufige Einschätzung zu den beiden Verfahren mitgeteilt.
Frau sitzt in einem Heizungskeller und schaut entsetzt auf eine Rechnung

 

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Gericht hat Entscheidungen für den 18. Januar 2024 angekündigt.
  • Im Interesse weiterer Verbraucher:innen prüft der vzbv Vergleichsmöglichkeiten.
  • Verbraucher:innen können sich nicht mehr für die Klagen anmelden. Und nur noch mit Ablauf des 23.11.2023 abmelden.
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primastrom und voxenergie sichern weiterhin Rückzahlungen zu

primastrom und voxenergie haben in den mündlichen Verhandlungen erneut mitgeteilt, dass sie ihre Preiserhöhungen gegenüber allen an den Musterfeststellungsklagen beteiligten Verbraucher:innen zurücknehmen werden. Soweit noch keine Rückzahlungen erfolgt sind, werde dies in jedem Fall noch geschehen. Die Unternehmen argumentieren, dass deswegen die Klagen hinfällig seien.

Vorläufige Einschätzung des Gerichts

Für die Klagen gegen primastrom und voxenergie sind unterschiedliche Senate des Kammergerichts zuständig. Ein Senat - bestehend aus jeweils drei Richter:innen - entscheidet beim Kammergericht über eine Sache.

Der 27. Zivilsenat, der für die Klage gegen voxenergie zuständig ist, meinte, dass die Klage unzulässig werden könnte, wenn sichergestellt ist, dass alle angemeldeten Verbraucher:innen bereits ihr zu viel gezahltes Geld zurückbekommen haben. Dazu können die Parteien nun weiter vortragen. Der für primastrom zuständige 16. Zivilsenat folgte seinen Kollegen insoweit nicht: auf etwaige Rückzahlungen komme es nicht an - die Klagen seien zulässig.

Ebenfalls unterschiedliche Auffassungen vertraten die Senate hinsichtlich der Frage, unter welchen Voraussetzungen die Unternehmen ihre Strom-Preise erhöhen dürfen. Während der 27. Zivilsenat meinte, dass voxenergie die Preise nicht erhöhen darf, brachte der 16. Zivilsenat zum Ausdruck, dass bei einem sogenannnten "Wegfall der Geschäftsgrundlage" ein Recht zur einseitigen Preisanpassung in Betracht komme. Dass die dafür erforderlichen Voraussetzungen in den letzten Jahren bei primastrom vorlagen, hatte das Unternehmen allerdings nicht vorgetragen. Nach Auffassung des vzbv kann primastrom daher jedenfalls seine bisherigen Preiserhöhungen nicht rechtfertigen.

Hinsichtlich der Gasverträge verwiesen beide Senate darauf, dass eine Preisanpassung dann möglich sei, wenn die Bundesnetzagentur eine Gasmangellage feststellt. Das ist bisher allerdings nicht passiert und auch nicht in Aussicht.

Der vzbv hat im Hinblick auf die Hinweise des Gerichts weitere Hilfsanträge gestellt.

Vergleichsverhandlungen im Interesse aller Kund:innen

Das Kammergericht hat in den Terminen noch keine Entscheidung getroffen. Es hat dem vzbv und den beiden Unternehmen nahegelegt, Vergleichsverhandlungen aufzunehmen. Der vzbv wird diese Chance ergreifen, um eine ganzheitliche Lösung für Verbraucher:innen zu erzielen. Nach seinen Vorstellungen müssen von einem Vergleich alle Kund:innen von primastrom und voxenergie profitieren - nicht nur jene, die sich den Klagen angeschlossen haben.

Für den Fall, dass die jeweiligen Prozessparteien nicht zu einer Einigung kommen, hat das Kammergericht Entscheidungen für den 18. Januar 2024 angekündigt.

Anmeldung zu den Klagen nicht mehr möglich

Zur Musterfeststellungsklage können sich Verbraucher:innen nicht mehr anmelden. Eine Abmeldung ist bis zum Ende des 23. November 2023 möglich. Allgemeine Informationen zum Klageregister hat der vzbv auf der Seite "Häufige Fragen zum Klageregister" zusammengefasst.