Sparkasse Märkisch-Oderland: Betroffene können sich zur Klage anmelden

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Prämiensparer:innen in Brandenburg können sich ab sofort kostenfrei der Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Märkisch-Oderland anschließen. Die Klage hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Ende des Jahres 2021 eingereicht. Es geht um die Frage, ob die Sparkasse Zinsen an Kund:innen mit Prämiensparverträgen nachzahlen muss.
Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

 

Das Wichtigste in Kürze

  • Bundesamt für Justiz (BfJ) hat Anmeldeformular freigeschaltet.
  • Klage-Check zeigt Verbraucher:innen, ob ihr Fall zur Klage passt.
  • Anmeldezahl ist entscheidend für den Fortgang der Klage.
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Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat langlaufende Sparverträge mit der Bezeichnung „Prämiensparen flexibel“ gekündigt. Die Verbraucherzentrale Brandenburg stellte dabei fest, dass die Sparkasse ihren Kund:innen mehrere tausend Euro zu wenig Zinsen gutgeschrieben hatte.

Ansprüche von mehreren tausend Euro möglich 

„Die Betroffenen haben aus Sicht des vzbv Anspruch auf Zinsnachzahlungen von teils bis zu mehreren tausend Euro,“ sagt Patrick Langer, Referent beim vzbv. „Verbraucher:innen sollten ihren Fall so schnell wie möglich mit dem Klage-Check prüfen. Mit der Prüfung erhalten sie Hilfe für die Anmeldung zur Klage.“

Mindestens 50 Anmeldungen nötig

In den nächsten zwei Monaten müssen sich mindestens 50 Verbraucher:innen im Klageregister anmelden, damit das Verfahren weitergeht. Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Interessierte auf der Webseite zur Klage. Sie können direkt einen News-Alert abonnieren, der per E-Mail über alle Termine und Neuigkeiten zur Klage informiert.