Darum geht es
In den letzten Jahren kam es bei E.ON zu auffallend hohen Preissteigerungen. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt, weil die Berechnungsformeln des Unternehmens nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen. Unter anderem beziehen sie sachlich ungeeignete Faktoren mit ein.
Das Gericht soll im Kern feststellen, dass E.ON keine Preiserhöhungen auf die von ihm verwendeten Formeln stützen darf. Je nach Einzelfall können sich die Arbeitspreise um mehrere 100 Prozent erhöht haben und zu hunderten bis tausenden Euro Nachzahlungen bei Verbraucher:innen führen.