Sammelklage gegen SSS-Software Special Service GmbH (service-rundfunkbeitrag.de)

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Außerdem wirft die Verbraucherzentrale dem Unternehmen vor, dass es bei Verbraucher:innen, die die Webseite bis zum 27.06.2024 genutzt und den Widerruf erklärt haben, diese Widerrufe zu Unrecht zurückgewiesen hat. Mit der Sammelklage sollen die Verbraucher:innen ihr Geld zurückbekommen, wenn sie das geforderte Entgelt gezahlt haben.

Allgemeine Verfahrensdaten

Verfahrens-Typ: Abhilfeklage
Gerichts-Aktenzeichen: 9 VKI 1/24
Zuständiges Gericht: Oberlandesgericht Koblenz
Tätige Organisation: Verbraucherzentrale Bundesverband
Geht vor gegen:

SSS-Software Special Service GmbH und Geschäftsführer Günter Darr
Amselweg 40
56593 Horhausen
Deutschland

Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
Yes
Registrierungspflicht:
Yes
Datum der rechtlichen Schritte:
Standdatum: