Klage gegen SSS-Software Special Service GmbH (service-rundfunkbeitrag.de)
Das Unternehmen SSS-Software Special Service GmbH betreibt die Webseite „service-rundfunkbeitrag.de“ und nimmt dort eine Gebühr für die Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Beim offiziellen Beitragsservice sind diese Vorgänge kostenlos. Auf der Webseite des Unternehmens ist aus Sicht des vzbv nicht klar erkennbar, dass der Service kostenpflichtig ist. Das OLG Koblenz hat am 17. Juli 2025 ein Teil-Versäumnis- und Endurteil gesprochen.
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ:
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen:
2 UKI 2/24
Zuständiges Gericht:
Oberlandesgericht Koblenz
Tätige Organisation:
Verbraucherzentrale Bundesverband
Geht vor gegen:
SSS-Software Special Service GmbH
Deutschland
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
No
Registrierungspflicht:
No
Datum der rechtlichen Schritte:
Datum der Zustellung an die Gegenpartei:
Standdatum: