Klage gegen SSS-Software Special Service GmbH (online-wohngeld.de)
Das Unternehmen SSS-Software Special Service GmbH betreibt die Webseite „online-wohngeld.de“ und nimmt dort eine Gebühr für die Übermittlung der Anträge. Auf der Webseite des Unternehmens ist aus Sicht des vzbv nicht klar erkennbar, dass der Service kostenpflichtig ist. Das Verfahren ruht wegen der Insolvenz des Klagegegners auf unbestimmte Zeit.