Klage gegen SSS-Software Special Service GmbH (online-wohngeld.de)
Das Unternehmen SSS-Software Special Service GmbH betreibt die Webseite „online-wohngeld.de“ und nimmt dort eine Gebühr für die Übermittlung der Anträge. Auf der Webseite des Unternehmens ist aus Sicht des vzbv nicht klar erkennbar, dass der Service kostenpflichtig ist. Das Verfahren ruht wegen der Insolvenz des Klagegegners auf unbestimmte Zeit.
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ:
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen:
2/UKI 3/25
Zuständiges Gericht:
Oberlandesgericht Koblenz
Tätige Organisation:
Verbraucherzentrale Bundesverband
Geht vor gegen:
SSS-Software Special Service GmbH
Deutschland
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
Yes
Registrierungspflicht:
No
Datum der rechtlichen Schritte:
Datum der Zustellung an die Gegenpartei:
Standdatum: