Sammelklage gegen SSS-Software Special Service GmbH (service-rundfunkbeitrag.de)
Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Außerdem wirft die Verbraucherzentrale dem Unternehmen vor, dass es bei Verbraucher:innen, die die Webseite bis zum 27.06.2024 genutzt und den Widerruf erklärt haben, diese Widerrufe zu Unrecht zurückgewiesen hat. Mit der Sammelklage sollen die Verbraucher:innen ihr Geld zurückbekommen, wenn sie das geforderte Entgelt gezahlt haben.
Allgemeine Verfahrensdaten
- Verfahrens-Typ:
- Abhilfeklage
- Gerichts-Aktenzeichen:
- 9 VKI 1/24
- Zuständiges Gericht:
- Oberlandesgericht Koblenz
- Tätige Organisation:
- Verbraucherzentrale Bundesverband
- Geht vor gegen:
-
SSS-Software Special Service GmbH und Geschäftsführer Günter Darr
Amselweg 40
56593 Horhausen
Deutschland - Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
-
Ja
- Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
-
Ja
- Datum der Einreichung:
-
- Standdatum:
-