Alle Fragen zur Klage gegen Avacon Natur GmbH

Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Fragen zur Sammelklage gegen Avacon Natur GmbH.
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Grundsätzliches

Worum geht es in dem Verfahren?

Avacon Natur GmbH versorgt Haushalte in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt mit Fernwärme. Der Preis für die Wärme hat sich seit 2020 deutlich erhöht, ohne dass die Kund:innen dem zugestimmt haben. Solche Preissteigerungen sind grundsätzlich erlaubt – vorausgesetzt, die Preisänderungsklauseln erfüllen bestimmte gesetzliche Anforderungen.

Nach Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entsprechen die von Avacon Natur verwendeten Preisformeln diesen Vorgaben jedoch nicht. Das Oberlandesgericht Celle hat diese Einschätzung bereits bestätigt: Es hat Avacon untersagt, die bisherigen Preisänderungsklauseln weiter zu verwenden (Urteil vom 18. November 2025, Az. 13 UKl 3/24). Gegen dieses Urteil hat Avacon allerdings Rechtsmittel beim Bundesgerichtshof eingelegt, sodass die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist.

Mit der Sammelklage soll nun zusätzlich festgestellt werden, dass Avacon Natur die erhöhten Preise nicht berechnen durfte.

Sollte sich die Sicht des vzbv endgültig durchsetzen, wären die in den vergangenen Jahren vorgenommenen Preiserhöhungen unwirksam. In diesem Fall müsste Avacon die zu viel gezahlten Beträge an die betroffenen Verbraucher:innen zurückerstatten.

Um wie viel Geld geht es?

Je nach Einzelfall haben sich die Arbeitspreise um mehrere 100% erhöht, so dass für die betroffenen Verbraucher:innen Erstattungen von mehreren hundert oder sogar tausend Euro möglich sind.

Welches Ziel verfolgt die Klage?

Mit der Klage soll festgestellt werden, dass die vergangenen Preiserhöhungen der Avacon Natur unwirksam sind, weil die vom Versorger verwendete Preisänderungsklausel rechtswidrig ist.

Der Preis, den Sie nach Auffassung des vzbv zahlen müssen, ist abhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses: Wenn Sie den Vertrag bis zum 31. Dezember 2020 geschlossen haben, sollen die danach erhobenen höheren Preise nicht gelten. Haben Sie den Vertrag ab dem 1. Januar 2021 abgeschlossen, soll der bei Vertragsbeginn geltende Preis maßgeblich sein. Später vorgenommene Preissteigerungen sollen für unwirksam erklärt werden. 
 

Wer ist betroffen?

Die Klage betrifft Kund:innen der Avacon, wenn sie mit dem Versorger direkt einen Fernwärmevertrag für Wohnräume abgeschlossen haben. Außerdem ist erforderlich, dass sie entweder in Sachsen-Anhalt oder in Niedersachsen versorgt werden.

Nähere Informationen finden Sie unter „Teilnehmen“.

Wie funktioniert die Sammelklage?

Wie eine Sammelklage allgemein funktioniert, erläutern wir gesondert unter Fragen und Antworten zu Sammelklagen.

Termine

Wann kann ich mich für die Klage anmelden?

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat das Klageregister am 9. Januar 2026 eröffnet. Seitdem können Sie sich für die Klage anmelden.

Wie kann ich mich über den Verlauf der Klage informieren?

Auf sammelklagen.de werden wir jeweils über den aktuellen Stand der Klage informieren.

Abonnieren Sie unseren News-Alert, damit wir Sie über Termine und den Verlauf des Verfahrens direkt informieren können.

Teilnehmen

Kostet mich die Teilnahme etwas?

Anmeldung und Teilnahme an der Klage sind kostenlos.

Wie kann ich bei der Klage mitmachen?

Das Bundesamt für Justiz stellt unter anderem ein Online-Formular und eine Ausfüllanleitung bereit. Wir empfehlen Ihnen, vor der Anmeldung unseren Klage-Check zu nutzen und sich online anzumelden. 

Wir bieten Ihnen für Ihre Anmeldung Textbausteine an, die Sie im Klage-Check erhalten.

Wie verwende ich das Online-Formular des Bundesamtes für Justiz?
  • Füllen Sie bitte alle Pflichtfelder aus. Die „Angaben zu Gegenstand und Grund“ sind für die wirksame Anmeldung sehr wichtig. Wir bieten Textbausteine dafür an, die Sie im Klage-Check erhalten.
  • Versichern Sie „die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben“ durch Auswahl des Feldes zum Ankreuzen.
  • Wenn Sie das Feld „Senden“ anklicken, wird automatisch geprüft, ob Sie alle Pflichtfelder ausgefüllt haben.
Muss ich der Anmeldung Unterlagen beifügen?

Sie müssen keine Unterlagen beifügen, um sich in das Klageregister einzutragen. Bitte übermitteln Sie keine weiteren Dokumente an das Bundesamt für Justiz. Diese werden nicht bearbeitet.

Bis wann kann ich mich in das Klageregister eintragen?

Sie können sich bis drei Wochen nach der letzten mündlichen Verhandlung anmelden. Wann dieser Zeitpunkt sein wird, ist noch nicht abzusehen. Wir werden auf dieser Seite veröffentlichen, wann die Frist zur Registereintragung endet.

Wir empfehlen Ihnen allerdings, sich möglichst frühzeitig anzumelden.

Was passiert nach der Anmeldung?

Das Bundesamt für Justiz bestätigt Ihnen den Eintrag in das Klageregister schriftlich per Briefpost. Mit der Bestätigung per Post erhalten Sie ein Geschäftszeichen. Wichtig: Bitte bewahren Sie diese schriftliche Bestätigung zur späteren Verwendung gut auf.

Muss ich den Preiserhöhungen vor der Anmeldung selbst widersprochen haben?

Wir empfehlen Ihnen, vorsorglich Widerspruch gegen die Preiserhöhungen zu erheben.

Eine Teilnahme am Verfahren erfordert zwar nicht, dass Sie den Preiserhöhungen widersprochen haben. Unter Umständen entscheidet der Bundesgerichthof aber, dass die Höhe des berechtigten Preises auch bei Teilnehmer:innen an Sammelklagen davon abhängt, wann sie einen Widerspruch gegen die Preiserhöhungen erklärt haben.

Sie sollten daher vorsorglich den Preiserhöhungen widersprechen, wenn noch nicht geschehen. Genaueres erfahren Sie unter Tipps und weitere Unterstützung.

Erfordert die Teilnahme, dass ich Avacon Natur zur Erstattung aufgefordert habe?

Sie müssen Avacon Natur auch nicht vorher auffordern, Ihnen Beträge zu erstatten. Sie können direkt an der Klage teilnehmen. Es kann trotzdem von Vorteil sein, wenn Sie den Versorger selbst zur Erstattung auffordern. Denn damit können Sie Verzug erzeugen und einen Anspruch auf Zinsen geltend machen. Lesen Sie mehr dazu im Abschnitt Tipps und weitere Unterstützung.

Kann ich an der Klage teilnehmen, wenn ich zur Miete wohne und die Fernwärmekosten über die Betriebskosten zahle?

An der Klage können Sie nur teilnehmen, wenn Sie einen eigenen Vertrag mit Avacon Natur geschlossen haben.

Wenn Sie zur Miete wohnen, kommt es also darauf an, ob Sie selbst den Fernwärmevertrag mit Avacon Natur geschlossen haben oder ob Ihr Vermieter den
Vertrag geschlossen hat.

Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie Ihre:n Vermieter:in oder lassen Sie sich rechtlich beraten.

Wenn Ihr:e Vermieter:in den Fernwärmevertrag geschlossen hat, können Sie ihn oder sie auf die Klage hinweisen. Möglicherweise kann er oder sie sich beteiligen. Sollte es zu einer Erstattung kommen, können Sie diese von ihm oder ihr dann einfordern.

Können Mitglieder einer Wohneigentümergemeinschaft (WEG) an der Klage teilnehmen?

Grundsätzlich ist das möglich, wenn die WEG den Vertrag mit Avacon Natur abgeschlossen hat. Hier kommt es aber auf Einzelheiten an. Näheres erfahren Sie, wenn Sie unseren Klage-Check nutzen.

Kann ich mich von der Klage wieder abmelden?

Sie können sich bis drei Wochen nach der letzten mündlichen Verhandlung abmelden.

Einzelheiten zur Anmeldung im Register

Welche Person soll sich unter I. für das Register anmelden?

Im Formular des Bundesamtes für Justiz soll stehen, wer Inhaber des geltend gemachten Anspruchs ist. In der Regel ist es die Person, die den Vertrag geschlossen hat.

Bei besonderen, anderen Konstellationen können Sie diese in dem Formularfeld „Angaben zu Gegenstand und Grund“ unter IV. darlegen.

Wen trage ich im Online-Formular unter II. als Vertreter ein?

Bitte tragen Sie keinesfalls “Verbraucherzentrale Bundesverband“ / “vzbv“ oder ähnliches als Vertreter ein. Auch wenn der vzbv die Sammelklage als Kläger führt und die Interessen der Verbraucher:innen insgesamt wahrnimmt, ist er nicht der Vertreter einzelner Verbraucher:innen.

Für die Anmeldung zum Klageregister benötigen Sie grundsätzlich keine anwaltliche Unterstützung oder einen sonstigen Beistand. Sie können diesen Bereich frei lassen.

Falls Sie durch einen Rechtsbeistand, einen Betreuer oder einen sonstigen Vertretungsberechtigten unterstützen werden, geben Sie dies unter II. an. Es ist sinnvoll, dass der jeweilige Vertreter das Formular ausfüllt. Die Bestätigung über die Registereintragung wird an den Vertreter übersandt, falls Sie einen solchen benannt haben.

Was gebe ich unter IV. zum „Gegenstand und Grund“ an?

Die korrekten Angaben in dem Feld "Gegenstand und Grund" sind wichtig dafür, dass die Anmeldung wirksam ist. Deswegen sollten Sie bei den Angaben sehr sorgsam sein.

Um Ihnen die Eintragung zu erleichtern, haben wir Textbausteine vorbereitet. Nutzen Sie unseren Klage-Check um den für Sie passenden Text zu erhalten.

Was soll ich unter V. in das Feld „Betrag der Forderung“ eintragen?

Dieses Feld kann leer bleiben.

Wie gehe ich vor, wenn ich mehrere Verträge habe?

Bitte melden Sie sich für jeden Vertrag einzeln an und füllen Sie für jeden Vertrag ein neues Anmeldeformular aus.

Kann ich mich von der Klage wieder abmelden?

Sie können sich bis drei Wochen nach der letzten mündlichen Verhandlung abmelden. Wann dieser Zeitpunkt sein wird, ist noch nicht abzusehen. Wir werden auf dieser Seite veröffentlichen, wann die Frist zur Abmeldung vom Klageregister endet.

Ergebnis der Klage: Vor- und Nachteile

Was passiert, wenn der vzbv gewinnt?

Wenn Sie sich wirksam für die Musterfeststellungsklage angemeldet haben, schafft das Urteil eine klare rechtliche Grundlage für Ihren Zahlungsanspruch. Wir gehen davon aus, dass Unternehmen Forderungen im Falle einer Verurteilung begleichen werden. Aus Rücksicht auf ihr öffentliches Ansehen und zur Vermeidung weiterer Klagen sollten sie das tun.

Das Musterfeststellungsurteil selbst enthält aber noch keinen vollstreckbaren Zahlungsbefehl. Weigert sich das Unternehmen dennoch, kann ein eigenes Verfahren notwendig werden, um den Anspruch durchzusetzen. 

Welche Vorteile habe ich, wenn ich teilnehme?

Die im Urteil getroffenen Feststellungen binden alle deutschen Gerichte, die in einem möglichen Anschlussverfahren über Ihre Ansprüche entscheiden. Die Musterfeststellungsklage entlastet Sie von einem Großteil des Gerichtsverfahrens, dem damit verbundenen Aufwand und den Kostenrisiken. Nach einer erfolgreichen Musterfeststellungsklage haben Sie es wesentlich einfacher, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Die Musterfeststellungsklage kann verhindern, dass Ihre Ansprüche verjähren. Wenn Sie sich an der Musterfeststellungsklage beteiligt haben, wird die Verjährung der Ansprüche gehemmt, ohne dass Sie selbst verjährungshemmende Maßnahmen ergreifen müssen.

Welche Nachteile habe ich, wenn ich teilnehme?

Möglich ist, dass das Gericht nicht im Sinne der Verbraucher:innen entscheidet. Ein solches Urteil bindet diejenigen, die sich ins Klageregister eingetragen und der Klage angeschlossen haben. 

Tipps und Beratung

Warum sollte ich den Preiserhöhungen auch selbst widersprechen?

Ein Widerspruch gegen die Preiserhöhungen sichert Ihnen die Möglichkeit, Ihre Rechte als Verbraucher:in abzusichern. Der Bundesgerichtshof verlangt bislang, dass Kund:innen einer Preiserhöhung binnen drei Jahren nach Zugang der jeweiligen Abrechnung widersprechen müssen, wenn sie die Unwirksamkeit der Preisanpassung gerichtlich geltend machen wollen. 

Wir sind zwar der Auffassung, dass jedenfalls durch die Teilnahme an der Klage des vzbv ein solcher Widerspruch hinreichend zum Ausdruck gebracht wird. Für den Fall, dass der BGH dem jedoch nicht folgt, sollten Sie vorsorglich sobald wie möglich noch einen gesonderten Widerspruch erklären.

Wie erkläre ich den Widerspruch?

Sie sollten sich schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail an Avacon Natur wenden. Sie können sich dabei an einem Muster-Widerspruchsschreiben orientieren. Sie können sich den Text kopieren, anpassen und diesen etwa als Brief per Post an Avacon Natur.

Wichtig ist, dass Sie den Zugang des Widerspruchs belegen können. Das ist entweder mit einer Antwort auf Ihre E-Mail möglich oder einem Einwurfeinschreiben mit dem Beleg der Post.

Welchen Inhalt sollte der Widerspruch haben?

Obwohl eine Begründung des Widerspruchs nicht zwingend erforderlich ist, empfehlen wir unter Bezugnahme auf § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV auf die Unwirksamkeit Ihrer Preisanpassungsklausel hinzuweisen. Ferner sollten Sie in dem Schreiben unbedingt die eigene Vertrags- bzw. Kundennummer angeben.
Für eine Orientierung bezüglich der genauen Formulierung können Sie das Musterschreiben nutzen.

Warum sollte ich Avacon auch selbst zur Erstattung auffordern?

Wenn Sie an der Klage teilnehmen und von Avacon parallel die überzahlten Beträge selbst zurückfordern, können Sie zusätzlich einen Anspruch auf Verzugszinsen erhalten. 

Wie fordere ich die Erstattung ein?

In Ihrem Rückforderungsschreiben sollten Sie die Erstattung des aufgrund der Preiserhöhung zu viel gezahlten Betrags fordern. Die Rückforderung können Sie auch direkt zusammen mit Ihrem Widerspruch gegen die Preiserhöhungen geltend machen. Das Musterschreiben enthält dazu einen Absatz.

Setzen Sie Avacon Natur am besten eine Zahlungsfrist von 14 Tagen und warten die Reaktion ab. Wenn das Unternehmen die Zahlung eindeutig verweigert, tritt damit aus unserer Sicht der Verzug ein – spätestens jedoch nach Ablauf der Zahlungsfrist. 

Muss ich die Fernwärmerechnungen bezahlen, obwohl ich der Preiserhöhung widersprochen und mich der Sammelklage angeschlossen habe?

Die Rechtmäßigkeit der Preiserhöhungen – und damit auch die Frage, ob die geforderten Beträge zu zahlen sind – ist Gegenstand unserer Sammelklage und soll vom Gericht geklärt werden. Solange das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, ist Avacon jedoch nicht daran gehindert, Mahnungen zu verschicken oder sogar gerichtliche Schritte einzuleiten. In Einzelfällen kann auch eine Sperrung des Anschlusses angedroht werden. 

Wenn Sie das Risiko solcher Maßnahmen vermeiden möchten, empfehlen wir, die Rechnungen unter Vorbehalt zu bezahlen. Wichtig ist, dass Sie gleichzeitig Ihren
Widerspruch gegen die Preiserhöhung aufrechterhalten. So sichern Sie sich die Möglichkeit, zu viel gezahlte Beträge von Avacon Natur nach erfolgreicher Sammelklage zurückzufordern.

Wer kann mich beraten?

Sie benötigen individuelle Hilfe? Nutzen Sie gerne die Beratungsangebote der Verbraucherzentralen. 

Verbraucher:innen aus Niedersachsen können sich an die Verbraucherzentrale Niedersachsen wenden.
Verbraucher:innen aus Sachsen-Anhalt können sich an die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt wenden.