Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Stand:
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

 

So profitieren Sie von dem Vergleich mit der Sparkasse KölnBonn:

  • Die Sparkasse informiert für die Klage angemeldete Verbraucher:innen schriftlich über ihr Vergleichsangebot.
  • Wer ein Angebot auf Vergleichsabschluss von der Sparkasse erhält, kann dieses mit dem beiliegenden Dokument „Einzelvergleich“ annehmen. Dann erhält man die Zahlung innerhalb von drei Wochen auf das Konto bei der Sparkasse oder ein Konto nach Wahl überwiesen.
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Termine

  • Donnerstag, 9. Dezember 2021
    Wir klagen
    Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) reicht Musterfeststellungklage gegen die Sparkasse KölnBonn beim Oberlandesgericht Hamm ein.
  • Montag, 10. Januar 2022
    Verbraucher:innen können sich für Klage anmelden
    Das Bundesamt für Justiz (BfJ) öffnet das Klageregister. Betroffene können sich beim BfJ für die Klage anmelden.
  • Donnerstag, 10. März 2022
    Mindestens 50 Verbraucher:innen haben sich für Klage angemeldet
    Mindestens 50 Verbraucher:innen haben sich bis zu diesem Stichtag in das Register eingetragen, damit das Verfahren weiterläuft.
  • Mittwoch, 5. März 2025
    Verhandlung über Ruhen des Verfahrens
    Das Gericht beschließt die Fortsetzung des Verfahrens und kündigt einen Termin zur mündlichen Verhandlung an.
  • Montag, 26. Mai 2025
    Mündliche Verhandlung - Letzte Chance zur Anmeldung
    Beim Gericht findet die erste mündliche Verhandlung statt. Das ist der letzte Tag, an dem Betroffene sich noch im Register für die Klage anmelden können. Es ist jedoch sinnvoll, die Anmeldung so früh wie möglich zu erledigen. Verbraucher:innen können ihre Anmeldung nach Ablauf dieses Tages nicht mehr zurücknehmen.
  • Montag, 2. Juni 2025
    Prozessende
    Das Verfahren wird durch Klagerücknahme beendet. Vzbv und Sparkasse KölnBonn haben einen Vergleich geschlossen.


Häufig gestellte Fragen

Was regelt der Vergleich?

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deswegen eine Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse.
Die Sparkasse KölnBonn verpflichtet sich in dem Vergleich zu pauschalen Zahlungen an anspruchsberechtigte Kund:innen. Im Gegenzug hat der vzbv seine Klage zurückgenommen.

Warum hat sich der vzbv mit der Sparkasse KölnBonn verglichen?

Der Bundesgerichtshof hat entscheidende Rechtsfragen des Verfahrens zwischenzeitlich in anderen Verfahren geklärt. 
Der Vergleich ermöglicht pauschalierte, unkomplizierte Zahlungen. Er bietet anspruchsberechtigten Kund:innen einen zügigen, klaren Ausgleich in der Streitsache. Verbraucher:innen die das Vergleichsangebot annehmen, müssen ihre Forderungen nicht individuell gegenüber der Sparkasse durchsetzen.

Wie erfahre ich, ob ich Geld bekommen kann?

Wer ein Vergleichsangebot von der Sparkasse erhält, kann dieses mit dem beiliegenden Dokument „Einzelvergleich“ annehmen. Die Zahlung wird innerhalb von drei Wochen auf das Konto bei der Sparkasse oder ein Konto nach Wahl überwiesen. 
Wer nicht am Vergleich teilnehmen und stattdessen beispielsweise auf eigenes Risiko klagen möchte, muss nicht auf das Schreiben der Sparkasse reagieren.


Aktuelle Meldung zur Klage

Sparkassenkarte KölnBonn

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.